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Aktenzeichen V 149/33

Datum 25.10.1933

Leitsatz 1. Unterliegen die privatrechtlichen Bestimmungen der Satzung einer nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstandenen preußischen öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt (Stadtschaft) der Auslegung durch das Revisionsgericht, wenn bei der Eintragung einer Hypothek für die Stadtschaft auf die Satzung Bezug genommen ist? 2. Kann die Vorschrift des § 1163 Abs. 1 Satz 2 BGB. durch die Satzung einer Kreditanstalt der unter 1 genannten Art außer Kraft gesetzt werden? 3. Über die Auslegung und rechtliche Bedeutung einer Satzungsbestimmung, wonach das Guthaben des Eigentümers an der Tilgungsmasse unter gewissen Voraussetzungen verfällt. 4. Kann eine solche Bestimmung gegenüber dem Konkursverwalter geltend gemacht werden, wenn über das Vermögen des Eigentümers der Konkurs eröffnet ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E1A0156

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