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Aktenzeichen IV 242/33

Datum 30.10.1933

Leitsatz 1. Hat das ordentliche Gericht oder das Pachteinigungsamt zu entscheiden, ob der Pächter auf Rechte aus der Pachtschutzordnung verzichtet hat? 2. Inwieweit ist ein solcher Verzicht zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E1B0162

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