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Aktenzeichen III 61/33

Datum 03.11.1933

Leitsatz Erhält ein preußischer Beamter für Stiefkinder (Kinder seiner Ehefrau aus einer früheren Ehe), die er in seinen Hausstand aufgenommen hat, eine Kinderbeihilfe nur dann, wenn er ihnen den Unterhalt aus eigenen Mitteln tatsächlich gewährt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E200178

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