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Aktenzeichen VI 231/33

Datum 06.11.1933

Leitsatz 1. Zur Haftung des Notars für Maßnahmen anläßlich einer Beurkundung. 2. Wie sind Aufträge rechtlich zu beurteilen, an deren Ausführung verschiedene Personen nacheinander beteiligt werden? 3. Inwieweit haftet der Konkursverwalter, sei es aus eigenem Verschulden, sei es aus dem von Gehilfen, wenn er andere damit betraut, Geld der Konkursmasse bei einer Bank einzuzahlen, und das Geld unterwegs verloren geht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E210184

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