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Aktenzeichen IV 255/33

Datum 20.11.1933

Leitsatz 1. Zum Begriff des "Zurückerhaltens" in § 558 Abs. 2 BGB. 2. Kommt es für die in § 202 BGB. bestimmte Hemmung der Verjährung darauf an, ob der Berechtigte bereits Feststellungsklage oder Klage auf zukünftige Leistung erheben kann? 3. Unterliegt der Anspruch auf Zurückzahlung einer unter Vorbehalt zurückgegebenen Pachtsicherheit der kurzen Verjährung nach § 581 Abs. 2, § 558 Abs. 1 BGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E2D0258

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