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Aktenzeichen VI 244/33
Datum 20.11.1933
Leitsatz 1. Dürfen die in der Rechtsprechung zu § 626 BGB. und § 70 HGB. entwickelten Grundsätze über die Zulässigkeit der Nachschiebung eines wichtigen Kündigungsgrundes in einem Fall angewendet werden, wo die vorzeitige Fälligkeit eines Darlehns wegen eines im Vertrag vorgesehenen Umstandes geltend gemacht wird? 2. Bezieht sich die Vorschrift des § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO. auch auf einzelne Posten eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs? 3. Kann ein bei der Entscheidung übergangener Anspruch in der Berufungsinstanz erneut geltend gemacht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E2F0268
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