zurück

Aktenzeichen VI 269/33

Datum 23.11.1933

Leitsatz 1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 215 Abs. 2 BGB. der Verjährungseinrede des Schuldners den Einwand der allgemeinen Arglist entgegenhalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E310280

Download PDF

zurück