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Aktenzeichen VI 348/33
Datum 11.12.1933
Leitsatz Bedarf es bei der Veräußerung von Erbhofgrundstücken der Genehmigung des Anerbengerichts nur für den dinglichen Rechtsvorgang oder auch für das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E380312
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