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Aktenzeichen I 100/33

Datum 29.11.1933

Leitsatz Welche Bedeutung hat es, wenn jemand, dem ein Kaufmann den ihm erteilten Auftrag zur Anschaffung von Wertpapieren weitergibt, erkennt oder erkennen muß, daß die Anschaffung für fremde Rechnung erfolgt? Steht dieser Umstand der Anzeige des Kaufmanns an den Dritten gleich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E390314

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