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Aktenzeichen III 130/33

Datum 05.12.1933

Leitsatz 1. Gehört zur Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen, wovon § 852 BGB. den Beginn der Anspruchsverjährung abhängig macht, auch die Kenntnis des Verletzten davon, daß die Verantwortlichkeit für eine Amtspflichtverletzung, die ein Beamter in Ausübung öffentlicher Gewalt begangen hat, an seiner Stelle den Staat oder die Körperschaft trifft, in deren Dienste er steht? 2. Gilt im Bereich des § 852 BGB. ohne Einschränkung der Rechtssatz, daß Gesetzesunkenntnis schadet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E3F0348

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