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Aktenzeichen IV 196/33

Datum 09.11.1933

Leitsatz 1. Kann der Unterstützte gegenüber dem Ersatzanspruch des Fürsorgeverbandes den Einwand des nicht hinreichenden Vermögens erheben, solange sein Vermögen nicht verwertbar ist? Ist der Einwand insbesondere dann begründet, wenn der Unterstützte infolge von Anordnungen aus § 2338 BGB. nur Anspruch auf den Reinertrag von Ablösungsanleihestücken hat? 2. Zur Frage der Verurteilung des Unterstützten zu einer künftigen Ersatzleistung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E480397

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