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Aktenzeichen IV 275/33

Datum 18.12.1933

Leitsatz Ist ein Gebäude auch dann im Sinne des Art. 2 der Mietkündigungsverordnung vom 23. Dezember 1931 nach den Wünschen des Mieters (Pächters) errichtet, wenn der Vermieter (Verpächter) einen Neubau bereits geplant hatte und nur die Ausführung den Wünschen des Mieters (Pächters) angepaßt hat, wenn das Gebäude ferner keine Besonderheiten aufweist und ohne neue Aufwendungen auch für andere verwendbar ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408E4D0426

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