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Aktenzeichen IV 183/33

Datum 02.11.1933

Leitsatz Kann durch die Satzung eines nichtrechtsfähigen Vereins bestimmt werden, daß Mitglieder, die sich durch Austritt einer Bestrafung entziehen, auf eine schwarze Liste zu setzen sind und damit als ausgeschlossen gelten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F010001

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