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Aktenzeichen III 283/33

Datum 30.01.1934

Leitsatz 1. Wieweit geht das Recht des Beamten, insbesondere des Ruhestandsbeamten, auf standesmäßigen Unterhalt? 2. Muß der Ruhestandsbeamte kraft der Beamtentreupflicht hinnehmen, daß sein Ruhegehalt mit Rücksicht auf sein anderweitiges Arbeitseinkommen gekürzt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F0C0077

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