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Aktenzeichen VI B 25/33
Datum 04.01.1934
Leitsatz 1. Unter welcher Voraussetzung hat die Beschränkung des Berufungsantrags Einfluß auf die Höhe der Prozeßgebühr? 2. Konnte schon nach bisherigem Recht einem Testamentsvollstrecker das Armenrecht bewilligt werden? 3. Gilt der Grundsatz, daß nur ein Armenrechtsgesuch den Lauf der Frist hemmt, ausnahmslos?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F0F0097
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