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Aktenzeichen IV A 98/34

Datum 08.03.1934

Leitsatz Ergibt sich aus der Neufassung des Wortlauts der Zivilprozeßordnung vom 8. November 1933, daß die durch die Verordnung vom 14. Juni 1932 angeordnete Beschränkung der Revision in Ehesachen nicht mehr besteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F160135

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