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Aktenzeichen II 83/33

Datum 02.02.1934

Leitsatz 1. Über die Bedeutung der Bezeichnung "Whisky" als Herkunftsangabe für einen aus Großbritannien stammenden Branntwein. 2. Wird durch den Umstand, daß "Whisky" dort nicht in einem ganz bestimmten geographischen Bezirk hergestellt wird und das Wort deshalb in Großbritannien selbst etwa eine Gattungsbezeichnung sein sollte, an jener Auffassung der deutschen Verbraucher über die Bedeutung der Bezeichnung etwas geändert? 3. Über den Begriff "offenkundige" Tatsachen. 4. Ist das Gericht bei den von ihm als offenkundig angenommenen Tatsachen an den von der Partei behaupteten Umfang der Offenkundigkeit der vorgetragenen Tatsachen gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F1E0175

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