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Aktenzeichen VII 261/33

Datum 26.01.1934

Leitsatz 1. Abtretung von Mietzinsforderungen als Benachteiligung persönlicher Gläubiger des Grundstückseigentümers. Beweis nach dem ersten Anschein. Wird die Benachteiligung durch eine inhaltlich dem § 1047 BGB. entsprechende Verwendungsabrede bei der Abtretung ausgeschlossen? 2. Deckt sich die benachteiligende Wirkung der Abtretung mit der schädigenden Veränderung, die den Umfang der Rückgewähr bestimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F270231

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