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Aktenzeichen IV GB 24/34

Datum 05.02.1934

Leitsatz Ist die Bestimmung des zuständigen Gerichts unter entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 4 ZPO. zulässig, wenn mehrere für eine Gesamthypothek haftende Grundstücke in den Bezirken verschiedener Gerichte belegen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F310295

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