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Aktenzeichen IV 231/33

Datum 08.02.1934

Leitsatz Kann daraus, daß bei Errichtung eines Kirchspiels in gemeinrechtlichem Gebiet der Küster zugleich als Lehrer angestellt worden ist, ohne weiteres geschlossen werden, daß die vom Landesherrn gewährten Küstergrundstücke für beide Ämter bestimmt waren und als sog. Küsterlehrerpfründe anzusehen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F350307

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