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Aktenzeichen III 277/33

Datum 09.02.1934

Leitsatz 1. Kann, nachdem eine ohne Vorrecht angemeldete Konkursforderung in der Tabelle als unstreitig festgestellt worden ist, die Anmeldung eines Vorrechts für diese Forderung noch nachgeholt werden? 2. Ist im Konkurse einer Ersatzkrankenkasse ein Konkursvorrecht nach § 61 Nr. 4 KO. zu Gunsten von kassenärztlichen Vereinigungen für die Forderungen ihrer Mitglieder anzuerkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F390355

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