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Aktenzeichen IV A 62/34
Datum 15.02.1934
Leitsatz Erstreckt sich die Beschränkung der Revision nach der Notverordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und Verwaltung vom 14. Juni 1932 (RGBl. I S. 285) Erster Teil Kapitel II Artikel 1 Abs. 2 auf ein im Wiederaufnahmeverfahren erlassenes Urteil auch dann, wenn das mit der Wiederaufnahmeklage angegriffene Urteil des Oberlandesgerichts unbeschränkt anfechtbar war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F3F0388
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