zurück
Aktenzeichen V B 23/33
Datum 21.02.1934
Leitsatz Darf bei einer eingetragenen Goldmarkhypothek nachträglich die Zusatzbestimmung, daß eine Goldmark mindestens gleich einer Reichsmark sein solle (Reichsmarkklausel), eingetragen werden, wenn die nachstehenden Berechtigten zustimmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F450424
zurück