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Aktenzeichen V B 23/33

Datum 21.02.1934

Leitsatz Darf bei einer eingetragenen Goldmarkhypothek nachträglich die Zusatzbestimmung, daß eine Goldmark mindestens gleich einer Reichsmark sein solle (Reichsmarkklausel), eingetragen werden, wenn die nachstehenden Berechtigten zustimmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746408F450424

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