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Aktenzeichen I 214/33

Datum 23.03.1934

Leitsatz Ist der "Verkauf der Praxis" eines verstorbenen Arztes an einen anderen Arzt, wenn er unter Überlassung der bei Ausübung der Praxis benutzten Wohnräume und unter Verkauf der von dem verstorbenen Arzt verwendeten Werkzeuge erfolgt, als ein Vertrag anzusehen, der auf die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist und, sofern bei dem Verkauf minderjährige Kinder beteiligt sind, nach § 1822 Nr. 3 BGB. der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090010001

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