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Aktenzeichen V 142/33
Datum 21.02.1934
Leitsatz 1. Wie weit reicht der öffentliche Glaube des Grundbuchs, wenn sich die Bedingtheit der hypothekarisch gesicherten Forderung aus dem Grundbuch nicht ergibt? 2. Wie wirkt die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Lebensversicherungsgesellschaft auf eine Hypothek, die für die Gesellschaft zur Sicherung des Anspruchs auf eine gestundete sog. Einmalprämie eingetragen ist? Muß ein Pfandgläubiger, dem die Gesellschaft die Hypothek verpfändet hat, die Wirkungen des Konkurses der Gesellschaft gegen sich gelten lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090080026
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