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Aktenzeichen VI 409/33

Datum 01.03.1934

Leitsatz 1. Kann Jemand, dem ein Verletzter kraft Gesetzes zur Leistung von Diensten verpflichtet war, auf Grund des Reichshaftpflichtgesetzes Ersatz für die entgehenden Dienste fordern? 2. Welche Pflichten hat die Reichsbahn-Gesellschaft zur Sicherung unbeschrankter, aber besonders gefährlicher Wegeübergänge auf Nebenbahnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640900D0067

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