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Aktenzeichen V 360/33
Datum 03.03.1934
Leitsatz Kann der Notar, durch dessen Versehen eine Hypothek im Grundbuch einen schlechteren als den vom Eigentümer geschuldeten Rang erhalten hat, dem Ersatzanspruch des geschädigten Hypothekengläubigers entgegenhalten, daß die Hypothek bei einer späteren Zwangsversteigerung des Grundstücks auch an der vereinbarten besseren Rangstelle ausgefallen wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090100080
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