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Aktenzeichen I 154/33

Datum 10.03.1934

Leitsatz 1. Wieweit reicht der durch Eingriff in fremdes Urheberrecht erlangte Besitzstand im Verkehr? Ist hierbei der Gesichtspunkt der Verwirkung zu berücksichtigen? 2. Zur Zulässigkeit von Text- und Bildzitaten. 3. Wieweit kann der Satz "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" im Urheberrecht als Leitsatz für die Auslegung dienen? 4. Welche Anforderungen an die Sorgfalt sind im urheberrechtlichen Verkehr zu stellen? 5. Tritt mit Beginn des Rechtsstreits eine gesteigerte Haftung des Beklagten ein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090150106

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