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Aktenzeichen IV 410/33
Datum 12.03.1934
Leitsatz Kann die Bewilligung des Armenrechts für die Berufung der im ersten Rechtszug unterlegenen Scheidungsbeklagten wirksam dahin beschränkt werden, daß sie nur für den Hilfsantrag auf Mitschuldigerklärung gilt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090180131
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