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Aktenzeichen VII 299/33

Datum 16.03.1934

Leitsatz 1. Hat eine Obliegenheitsverletzung, die der Versicherungsnehmer begeht, nachdem von mehreren in einem Haftpflichtversicherungsvertrag geregelten Versicherungsfällen der eine eingetreten ist, und die nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Versicherungsnehmer den Verlust seiner Rechte nach sich zieht, Einfluß auf seine Rechte aus einem weiteren Versicherungsfall, der erst nach jener Obliegenheitsverletzung eintritt? 2. Ist die versicherungsrechtliche sog. Repräsentantenhaftung von Bedeutung für den Eintritt des Versicherungsfalls? 3. Kann eine an sich vor dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit des Versicherungsnehmers auch noch nach dem Eintritt verletzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640901E0163

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