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Aktenzeichen IV 385/33
Datum 19.03.1934
Leitsatz Hat der Fürsorgeverband die Kosten der Verpflegung eines fürsorgebedürftigen gemeingefährlichen Geisteskranken auch dann zu tragen, wenn dieser von der Polizeibehörde nicht lediglich oder hauptsächlich in seinem eigenen Interesse, sondern vornehmlich zur Sicherung des Publikums in einer öffentlichen Heil- und Pflegeanstalt untergebracht worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090200173
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