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Aktenzeichen VII 343/33

Datum 20.03.1934

Leitsatz 1. Ist der Hinzutritt von Mitpächtern, die ihre Rechte unmittelbar von der Jagdgenossenschaft ableiten, Weiterverpachtung im Sinne des § 22 Nr. 3 der preußischen Jagdordnung vom 15. Juli 1907 oder ein neuer Pachtvertrag, der nach § 23 a. a. O. öffentlich auszulegen ist? 2. Besteht vor diesem Auslegen eine Stempelsteuerschuld?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090230182

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