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Aktenzeichen IV 399/33

Datum 22.03.1934

Leitsatz 1. Wirkt eine in dem Pachtvertrag selbst oder in einem damit verknüpften Vertrag getroffene Abrede, wonach der Anspruch auf den -- in Zeitabschnitten der Gesamtpachtzeit zu entrichtenden -- Pachtzins einem Dritten "übertragen" wird, gegenüber dem Beschlagnahmegläubiger? 2. Ergreift die Beschlagnahme außer der Pachtzinsforderung selbst auch die Forderung gegen den Bürgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090250194

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