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Aktenzeichen IV 17/34
Datum 03.05.1934
Leitsatz 1. Ist eine Willenserklärung dem Empfänger zugegangen, wenn sie entsprechend seinem Antrag bei dem Bestellpostamt am Schalter für postlagernde Sendungen zur Abholung bereit gelegt wird? 2. Ändert es etwas, wenn die Sendung innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt und deshalb an den Absender zurückgesandt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090390289
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