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Aktenzeichen II 9/34

Datum 29.05.1934

Leitsatz 1. Liegt den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft die Pflicht ob, ehe sie in der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister die Erklärung abgeben, daß die vorgeschriebenen Bareinzahlungen auf die Aktien geleistet sind und daß sich die gezahlten Beträge im Besitz des Vorstands befinden, sich von der Richtigkeit dieser Tatsachen zu überzeugen? 2. Zum Gegenstand und Umfang der Schadensersatzpflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats im Fall schuldhafter Verletzung der zu 1 bezeichneten Prüfungspflicht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090440348

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