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Aktenzeichen V 10/34
Datum 02.06.1934
Leitsatz Zum Einwand gegenwärtiger Arglist gegenüber der Verjährungseinrede. Nach welchem Recht bestimmen sich seine Voraussetzungen bei altrechtlichen Schuldverhältnissen seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464090480378
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