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Aktenzeichen IV 89/34

Datum 12.07.1934

Leitsatz Wann beginnt die Anfechtungsfrist, wenn eine Eheanfechtung darauf gestützt wird, daß der Anfechtungskläger bei der Eheschließung zwar die jüdische Abstammung des anderen Teils gekannt, aber keinerlei Vorstellung vom Wesen des Rassenunterschiedes gehabt habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091020008

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