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Aktenzeichen VII 72/34

Datum 19.06.1934

Leitsatz Welche Bedeutung hat die Bestimmung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung: Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so hat die Gesellschaft die Prozeßkosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen. in den Fällen, in denen eine Versicherungssumme bestimmt ist und ein unbegründeter Anspruch erhoben wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091060021

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