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Aktenzeichen VI 120/34

Datum 25.06.1934

Leitsatz 1. Unterliegen Ansprüche aus § 179 BGB. der kurzen Verjährung des § 196 BGB.? 2. Ist gegenüber der Rechtskraftwirkung nach § 68 ZPO. ein Einwand aus § 254 BGB. statthaft? 3. Ist § 179 BGB. nur dann anwendbar, wenn bei Vorhandensein der Vertretungsmacht der Vertrag gültig gewesen wäre? 4. Was ist unter einer Zahlung zu Gunsten eines Ausländers zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640910A0040

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