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Aktenzeichen II 43/34
Datum 03.07.1934
Leitsatz 1. Von welchem Zeitpunkt an haftet im Falle der Wandelung der Käufer für die von ihm verschuldete Verschlechterung der Kaufsache? 2. Ist eine Verschlechterung als vom Käufer verschuldet anzusehen, wenn sie die regelmäßige Folge eines -- wenn auch wirtschaftlich vernünftigen -- Gebrauches der Kaufsache (z. B. eines Kraftwagens) ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091100079
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