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Aktenzeichen IV 82/34

Datum 05.07.1934

Leitsatz Nach welchem Recht ist zu entscheiden, ob Sachen als unbeweglich anzusehen sind, wenn das für die Beerbung eines Ausländers an sich maßgebende ausländische Recht für unbewegliche Sachen, die in Deutschland gelegen sind, die Anwendung des deutschen Rechts vorschreibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091110085

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