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Aktenzeichen II 102/34

Datum 06.07.1934

Leitsatz 1. Können die Verpflichtungen mehrerer aus demselben Wechsel Verpflichteter verschiedenen örtlichen Rechten unterliegen? 2. Muß die Unterwerfung unter ausländisches Recht sich aus der Wechselurkunde selbst ergeben? 3. Richtet sich die Verjährung eines Wechselanspruchs, für den im übrigen ausländisches Recht gilt, auch dann nach diesem Rechte, wenn danach die Verjährung nicht eine Einrichtung des sachlichen, sondern des Verfahrensrechts ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091170121

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