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Aktenzeichen III 93/34

Datum 21.09.1934

Leitsatz Genügt die bloße Bezugnahme auf das Vorbringen des ersten Rechtszugs als Berufungsbegründung den gesetzlichen Anforderungen wenigstens dann, wenn der Streitstoff einfach liegt und nur eine einzige Rechtsfrage zu entscheiden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091180131

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