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Aktenzeichen III 110/34

Datum 12.10.1934

Leitsatz Kann eine vereinbarte Anwaltsvergütung, weil sie übermäßig hoch sei, auch dann herabgesetzt werden, wenn ursprünglich eine noch höhere Vergütung vereinbart worden war, diese aber bereits vergleichsweise ermäßigt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640912B0217

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