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Aktenzeichen VII 105/34
Datum 06.11.1934
Leitsatz Steht den Vergleichsgläubigern an dem zur Durchführung eines Treuhandvergleichs dem Treuhänder übereigneten Treugut ein Recht auf abgesonderte Befriedigung zu, wenn über das Vermögen des Schuldners oder über seinen Nachlaß später das Konkursverfahren eröffnet wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091330253
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