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Aktenzeichen V 102/34
Datum 07.07.1934
Leitsatz 1. Kann die schuldhafte Versäumung einer vorhanden gewesenen anderweiten Ersatzmöglichkeit dann angenommen werden, wenn der Geschädigte wegen schuldhafter Unkenntnis vom Eintritt des Schadens einen anderen Ersatzpflichtigen nicht in Anspruch genommen hat? 2. Kann der aus fahrlässiger Amtspflichtverletzung eines Grundbuchbeamten in Anspruch genommene Preußische Staat die Schadensersatz begehrende Körperschaft des öffentlichen Rechts darauf verweisen, daß sie zunächst von ihrem schuldigen Vorstandsmitglied Ersatz verlangen müsse?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091340258
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