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Aktenzeichen II 162/34
Datum 05.10.1934
Leitsatz 1. Welche Bedeutung hat die Beweislast und die Wahrheitspflicht für die Frage, ob eine nach § 448 ZPO. n. F. vernommene Partei gemäß § 452 vereidigt werden soll und welche Beweiskraft hat der Eid? 2. Gilt § 533 Abs. 2 ZPO. entsprechend, wenn das Berufungsgericht selbst eine Partei vernommen und auf ihre Aussage vereidigt hat und nach Aufhebung seines Urteils und Zurückverweisung wieder mit der Entscheidung der Sache befaßt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091380271
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