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Aktenzeichen VII 185/34

Datum 09.11.1934

Leitsatz Können sich die Prozeßparteien noch nach Aufhebung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils über die streitbefangene Forderung mit der Wirkung vergleichen, daß der nach § 717 Abs. 2 ZPO. entstandene Schadensersatzanspruch des Beklagten wegfällt, wenn Pfandrechte Dritter daran begründet worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091420328

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