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Aktenzeichen IV 150/34
Datum 15.10.1934
Leitsatz 1. Kann das Berufungsgericht ein bedingtes Endurteil des Landgerichts aufrechterhalten, nachdem inzwischen der Parteieid abgeschafft worden ist? 2. Ist der armen Partei, deren Vernehmung angeordnet ist, die aber die Mittel für die Reise zum Vernehmungstermin nicht aufbringen kann, ein Vorschuß aus der Staatskasse zu zahlen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091460357
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