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Aktenzeichen VI 384/34
Datum 01.11.1934
Leitsatz 1. Haftet der Eigentümer einer gewerblich benutzten Dampflokomobile, wenn bei ihrer Beförderung auf einer Dorfstraße durch Funkenflug ein Brand von Gebäuden entsteht, auch ohne Verschulden? 2. Welche Anforderungen sind an den Eigentümer einer solchen, von ihm als gebraucht erworbenen Lokomobile in bezug auf die Prüfung der Bauart der Maschine, insbesondere des Funkenfängers, zu stellen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464091490374
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